Sicherheit geht vor
Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen. Aus diesem Grund setzen wir auf volle & transparente Information, hinsichtlich der Durchführung von Veranstaltungen und Messen an und in unseren Standorten.
Die Sicherheit aller Veranstalter, Besucher, Aussteller und Mitarbeiter hat für uns höchste Priorität. Aus diesem Grund setzen wir alles daran, die Vorkehrungen und Vorbereitungen bestmöglich und nach den gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen bzw. zur Verfügung zu stellen.
Um das gewährleisten zu können, haben wir, zusammen mit den Gesundheitsbehörden, ein Hygiene- und Präventionskonzept für unsere Messen und Veranstaltungen erstellt. Mit diesen Maßnahmen sollen die Risiken für Veranstalter, Besucher, Aussteller und Mitarbeiter bestmöglich minimiert werden. Die wichtigsten Informationen daraus hier zusammengefasst:
1. Welche Maßnahmen trifft die MCG zum Schutz der Veranstalter, Besucher, Aussteller und Mitarbeiter?
Bei allen Eingängen, sowie in den Sanitäranlagen und am gesamten Gelände stehen ausreichend Desinfektionsspender zur Verfügung. Die Reinigungsintervalle werden verkürzt wahrgenommen und Desinfektionen werden regelmäßig, sowohl seitens der MCG im allgemeinen Bereich, als auch der Veranstalter und Messeaussteller durchgeführt. Darüber hinaus, sorgt die MCG für eine regelmäßige und verstärkte Belüftung aller Hallen und Säle. Die Kassen- und Informationsbereiche sind mit Plexiglaswänden ausgestattet und Kartenzahlungen sind möglich, um auch den Ticketkauf kontaktlos gestalten zu können.
Es gilt die 3-G-Regel: Alle Veranstalter, Besucher, Aussteller und Mitarbeiter sind aufgefordert, einen Nachweis vorzulegen: geimpft, getestet oder genesen. An allen Orten, an denen die 3-G-Regel gilt, entfällt die Maskenpflicht grundsätzlich.
2. Wird es vor Ort jemanden geben, der dafür sorgen wird, dass sich alle auch an die Maßnahmen halten werden?
COVID-Beauftragte werden vor Ort sein, um auf die bestmögliche Einhaltung der Maßnahmen und Regelungen zu achten. Wir appellieren außerdem an das eigenverantwortliche Handeln der Veranstalter, Besucher und Aussteller, zum Schutz und Respekt anderen Personen gegenüber. Das Sicherheitspersonal achtet auf die Einhaltung der geltenden Vorschriften und setzt bei Bedarf die nötigen Maßnahmen.
3. Gibt es eine maximale Besucheranzahl auf den Messen?
Nein, ab 01.07. sind Zusammenkünfte unter Einhaltung der 3-G-Regel und Kontrolle dieser wieder uneingeschränkt möglich.
4. Ist das Tragen einer Maske in den Veranstaltungsräumlichkeiten notwendig?
Das Tragen einer FFP2-Maske ist für Veranstalter, Besucher, Aussteller sowie auch Mitarbeiter beim Betreten in die Veranstaltungsräumlichkeiten notwendig. Nach Vorweis eines der 3-G entfällt die Masken-Pflicht. Als Maske im Sinne der Verordnung gilt eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2.
5. Wie schütze ich mich bei Veranstaltungen und Messen?
Wir bitten alle Personen folgende Hygiene- und Sicherheitsstandards einzuhalten:
- Regelmäßiges gründliches Waschen und Desinfizieren der Hände
- Kontakt der Hände mit Augen, Nase und Mund vermeiden
- Kein Händeschütteln
- Husten- und Niesetikette einhalten
6. Kann ich auch bereits vorab ein Ticket für Veranstaltungen und Messen kaufen, um mögliche Menschenansammlungen an den Kassen zu vermeiden?
Ja, und das ist auch unsere klare Empfehlung. Sie haben den Vorteil, Ihr Ticket im Vorverkauf über Ö-Ticket zu erwerben. Damit können Sie direkt ohne Verzögerung in das Veranstaltungsgeschehen eintauchen.
7. Werden die Daten aller Personen registriert?
Um auch bestmöglich für einen Bedarfsfall vorbereitet zu sein, und die lokale Gesundheitsbehörde unterstützen zu können, werden die Kontaktdaten aller Personen beim Kauf der Tickets, entweder vorab online oder direkt an den Kassen vor Ort, erhoben.
Beim Ticketkauf werden der Vor- und Nachname, sowie die Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse abgefragt. Die Daten müssen laut gesetzlicher Bestimmungen 35 Tage zur Sicherheit gespeichert werden. Sollte ein Verdachtsfall auftreten, müssen die Daten an die lokale Gesundheitsbehörde weitergegeben werden. Sämtliche Personendaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nach der Frist von 35 Tagen gelöscht.
8. Was passiert mit den Daten?
Die Daten müssen laut gesetzlicher Bestimmungen 35 Tage zu Ihrer Sicherheit gespeichert werden. Sollte ein Verdachtsfall auftreten, müssen die Daten an die lokale Gesundheitsbehörde weitergegeben werden. Sämtliche Personendaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nach der gesetzlichen Frist von 35 Tagen gelöscht.
9. Gibt es weitere Empfehlungen, die ich beachten sollte?
Sollten Sie sich krank fühlen, bitten wir Sie, sämtliche Veranstaltungen und Messen nicht zu besuchen.
Wir appellieren hier auch an Ihr eigenverantwortliches Handeln zum Schutz und Respekt anderen Personen gegenüber, die geltenden Vorschriften und Empfehlungen einzuhalten.
Stand: 15.09.2021